Haben Sie schon eine Abmahnung bezüglich Google Fonts erhalten?
Diese Frage ist direkt, aber nicht unbegründet. Seit kürzester Zeit ist eine regelrechte Abmahnwelle mit Schadenersatzforderungen losgetreten worden. Zahlreiche Website-Betreiber sind betroffen oder wiegen sich in Verunsicherung. Schließlich steht eine fehlerhafte Einbindung von Google Fonts im Gegensatz zu einer DSGVO-konformen Seite.
Was Google Fonts genau zum Problem macht , ob Sie davon betroffen sind und wie wir Ihnen dabei helfen können, erfahren Sie in den nächsten Minuten.
Warum kommt es derzeit vermehrt zu Abmahnungen?
Der Ursprung des Themas Google Fonts und Datenschutz basiert auf dem am 20.01.2022 gefällten Urteil (Az. 3 O 17493/20) vom Landgericht München I. Dieser stellte die Rechtswidrigkeit von remote eingebundenen Google Fonts fest. Seit dem Sommer 2022 beziehen sich immer mehr Privatpersonen und Anwaltskanzleien auf dieses Urteil und fordern Schadenersatz in Höhe von 140 bis 170 Euro von den betroffenen Website-Betreibern, teilweise mit zusätzlichen Anwaltsgebühren.
Seit dem Herbst 2022 werden hauptsächlich von zwei Anwaltskanzleien die Abmahnungen ausgestellt.
- Kanzlei RAAG (für den Mandanten Herr Wang YU)
- Kanzlei Kilian Lenard (für den Mandanten Herr Martin Ismail IG Datenschutz)
Was sind Google Fonts?
Nicht jeder, der eine Website besitzt, ist auch gleichzeitig für ein Hosting zuständig. Oftmals liegt die Aufgabe bei Agenturen. Aufgrund dessen möchten wir kurz auf die Frage eingehen, worum es sich bei Google Fonts überhaupt handelt.
Bei Google Fonts handelt es sich um die Schriftarten (engl.: fonts), die Google bereitstellt. Sie können auf ein interaktives Verzeichnis zugreifen, was Ihnen über 1400 Schriftarten frei zur Verfügung stellt. Diese erscheinen sowohl über eine Remote- als auch über eine lokale Einbindung.
Anhand dieser Schriftarten können Sie Website und Text anpassen. Ziel von Google Fonts ist, Individualität und Schlichtheit miteinander zu vereinen. Eine fehlerhafte Einbindung allerdings hat die Übermittlung personenbezogener Daten der Website-Besucher an Google zur Folge. Das führt in datenschutzrechtlicher Sicht zu Problemen.
DSGVO und Google Fonts – wo liegt das Problem?
Das Problem liegt bei den remote eingebundenen Google Schriftarten. Diese sind nicht lokal auf Ihrem Server gespeichert. Dementsprechend werden die Schriftarten, sobald die Website aufgerufen wird, nicht von Ihrem Server, sondern vom Google-Server heruntergeladen. Genau da liegt die Katze im Sack begraben. Denn dieser Vorgang sorgt für eine automatische Übermittlung personenbezogener Daten der Website-Besucher an Google – einschließlich der IP-Adresse!
Website-Besucher verlieren damit die Kontrolle über die Verarbeitung ihrer Daten. Das stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.
Sie als Website-Betreiber sowie Google LLC müssen allerdings jederzeit sicherstellen, dass Sie die personenbezogenen Daten der Besucher entsprechend schützen. Kommen Sie dem nicht nach, handelt es sich um einen DSGVO-Verstoß und Sie müssen mit den daraus folgenden hohen Abmahnkosten rechnen.
Die Lösung: Stellen Sie auf eine lokale Einbindung der Schriftart um.
Lokal eingebundene Google Fonts – die Lösung
Anders sieht die Situation mit den lokalen Google Fonts aus. Sofern Sie die gewünschten Schriftart Dateien heruntergeladen und anschließend lokal auf Ihrem Server gespeichert haben, werden diese auch direkt von Ihrem Server nachgeladen, sobald ein Besuch auf Ihrer Website stattfindet.
Die Schriftarten werden online demnach nicht vom Google-Server heruntergeladen. Eine Verbindung zum Google-Server wird nicht hergestellt und damit auch keine Übermittlung von Daten an Google.
Sollten Sie bereits von Anfang an auf lokale Google Fonts gesetzt haben, brauchen Sie eine Abmahnung nicht zu befürchten. Sie sind nicht vom Urteil betroffen.
In nur 4 Schritten Google Fonts richtig einbinden
Bei der lokalen Einbindung der Schriftarten handelt es sich um die rechtssichere Form von Google Fonts. Damit sollten Sie mit Ihrer Website nicht von der Abmahnwelle betroffen sein.
Die lokale Einbindung erfolgt in nur 4 Schritten.
Einzelheiten des Urteils zu Google Fonts
Den Ersatzanspruch aufgrund des entstandenen immateriellen Schadens laut Art.82 DSGVO basiert das Landgericht München 1 zum einen auf der automatisch Weitergeleiteten IP-Adresse und zum anderen auf der fehlenden oder fehlerhaften Einwilligung des Website-Besuchers.
Kommt es zu einer Übertragung der IP-Adresse, wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Bereich der informationellen Selbstbestimmung (§823 Abs. 1 BGB) verletzt. Letzteres spricht jedem Menschen das Recht zu, selbst über die Weitergabe und die Nutzung der personenbezogenen Daten zu entscheiden. Da jedoch in diesem Fall ein Kontrollverlust zustande kommt, wird dieses Recht verletzt.
Da bei den remote eingestellten Google Fonts eine Einwilligung seitens des Besuchers nicht oder nur fehlerhaft gewährleistet wird, kommt es auch hier zur Verletzung des Persönlichkeitsrecht der Website-Besucher. So geht es aus dem Art. 6 Abs. 1 DSGVO hervor.
Google Fonts Abmahnungen – rechtlich ist noch einiges unklar
Was die rechtliche Lage bei der Höhe der Schadensersatzansprüche angeht, bleiben noch einige Fragen offen. So ist bspw. nicht ganz ersichtlich, warum Abmahner auf eine Schadensersatzsumme von 170,00 Euro plädieren. Damit verlangen sie deutlich mehr, als das Landgericht München im Urteil den Betroffenen zugesprochen hat. Hier lag die Höhe nur bei 100,00 Euro Schadensersatz.
Zwar zitieren die Anwaltsschreiben zahlreiche Urteile, bei denen hohe Schadensersatzforderungen bei Datenschutzverstößen erhoben wurden. Allerdings haben auf den zweiten Blick diese Urteile in keinster Weise etwas mit Google Fonts zu tun.
Tatsächlich gibt es zum Thema Google Fonts bislang nur ein Urteil, das vom LG München I vom 20.01.2022. Dieses ist allerdings kurz und detailarm gehalten.
Es besteht also die Möglichkeit, dass andere Gerichte – Landgerichte, Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof – die Sachlage anders beurteilen. Doch bis hier Entscheidungen vorgelegt werden, wird es noch eine Weile dauern.
Abmahnung bekommen – 5 Wege damit umzugehen
Die Sachverhalte der Mahnungen fallen oftmals unterschiedlich aus, weshalb immer der jeweilige Einzelfall betrachtet werden muss. Aufgrund dessen ist es schwierig, eine pauschale Aussage zu treffen, wie Sie am besten mit einer Mahnung umgehen sollten.
Wir haben einmal 5 Wege aufgegriffen, die Sie nach Erhalt einer Abmahnung einschlagen können:
- 1. Weg – Sie zahlen: Dabei handelt es sich um die einfachste und sicherste Möglichkeit. Die Nachteile sind jedoch die Kosten und ein schlechtes Gefühl.
- 2. Weg – Sie schalten den Anwalt ein: Jetzt haften nicht mehr Sie, sondern ein Experte nimmt sich der Angelegenheit an. Das bedeutet für Sie jedoch weitere zusätzliche Kosten.
- 3. Weg – Nichts unternehmen und abwarten, was passiert: Sie können abwarten, bis es mehr Gerichtsurteile zu dem Thema gibt und anschließend besser reagieren. Allerdings bleibt ein Restrisiko.
- 4. Weg – Sie nehmen selbst die Verhandlungen auf: Über ein Musterschreiben können Sie Einwände erheben und die Ansprüche zurückweisen. Der Nachteil: Das rechtliche Risiko liegt ganz bei Ihnen.
- 5. Weg – Erheben Sie eine negative Feststellungsklage: In diesem Fall muss der Abmahner vor Gericht nachweisen, dass eine Abmahnung notwendig war. Hier sollten Sie auf einen spezialisierten Rechtsbeistand zurückgreifen.
Wie hilft das Team von Vadeo?
Unser Unternehmen sah sich der Problematik ebenfalls ausgesetzt. Wir haben bereits die ersten Schritte unternommen, unseren Kunden das Gefühl der Sicherheit wiederzugeben.
Dazu gehören mitunter,
- dass wir die Website auf Google Fonts prüfen sowie auf Tools, die einen automatischen Google Fonts Download einleiten,
- wir lokale Google Fonts in WordPress einbinden,
- Tools, die Google Fonts generieren, entfernen und ersetzen.
Zwar können wir bereits eingegangene Abmahnungen nicht mehr rückgängig machen, verhindern durch unsere Maßnahmen jedoch das Risiko zukünftiger Abmahnungen dieser Art.
Gehen Sie auch schnellstmöglich das Problem an und lassen Sie Ihre Seite von uns prüfen. Mit unserem Google Fonts Checker und unseren anschließenden Maßnahmen hat sich die Thematik binnen Minuten erledigt.
Quellen:
Lenz, Sebastian: Achtung Abmahnung:Prüfen Sie jetzt die Einbindung von Google Fonts; In: eRecht24, (Stand: 19.Oktober 2022), https://www.e‑recht24.de/google-fonts-scanner#toc_wichtiges-urteil-zu-google-fonts [25.10.2022]
Lenz, Sebastian: So binden Sie Google Fonts DSGVO-konform auf Ihrer Website ein; In: eRecht24, (Stand: 05.September 2022), https://www.e‑recht24.de/artikel/datenschutz/13052-datenschutz-und-google-fonts.html