Abnahme-Pro­to­koll

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Wir bit­ten um die Abnahme des unten beschrie­be­nen und abnah­me­fä­hi­gen Werks inner­halb von 14 Kalen­der­ta­gen nach Zugang  die­ses Schrei­bens. Sofern Sie sich inner­halb die­ser Frist nicht äußern oder die Abnahme nicht wegen eines Man­gels ver­wei­gern, gilt das Werk als abge­nom­men. 



Auf­trag­ge­ber:

Name
Anschrift

Auf­trag­neh­mer:

Vadeo – Björn Zeband

Ham­bur­ger Straße 11

c/o Regus

22083 Ham­burg

info@vadeo.de

Beschrei­bung Auf­trags­ge­gen­stand
Bitte kli­cken Sie das pas­sende an
*Teil­ab­nahme der fol­gen­den Leis­tun­gen: Design per .jpg oder Test­seite / Basis­home­page

Fol­gende Infor­ma­tio­nen wur­den per Mail zur Ver­fü­gung gestellt:

- Merk­blatt Impres­sum 

- Mus­ter­text Daten­schutz für Mail 

- DSGVO-Guide 

- Pro­vi­der­wech­sel mit Aut­hInfo zu Vadeo

Fest­stel­lun­gen im Rah­men der Abnahme:

⚖️ Recht­li­cher Hin­weis: 

Wir haben Ihr Pro­jekt mit der größt­mög­li­chen Sorg­falt und auf­grund der uns von Ihnen zur Ver­fü­gung gestell­ten Inhalte und  Infor­ma­tio­nen umge­setzt. Eine umfas­sende recht­li­che Prü­fung kön­nen und dür­fen wir aber nicht vor­neh­men, da wir keine  Rechts­an­wälte sind. Als Inha­ber und Betrei­ber sind Sie für die Rechts­si­cher­heit Ihrer Web­seite ver­ant­wort­lich. Einen anwalt­li­chen Web­sei­ten-Check kön­nen Sie sepa­rat in Auf­trag geben- wir geben gerne eine Emfpeh­lung.

📌 Hin­weis:

Der Auf­trag­ge­ber bestä­tigt mit sei­ner Unter­schrift, dass keine wesent­li­chen Män­gel vor­lie­gen und die Leis­tung als  ver­trags­ge­mäß aner­kannt wird (Abnahme im Sinne des § 640 Bür­ger­li­ches Gesetz­buch – BGB).  



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Auf­trag­ge­ber